1. Allgemein
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage des Geschäftsverkehrs zwischen der ProIT Informatik AG als Lieferantin (nachfolgend „ProIT“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Besteller“) genannt. Widersprechen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen den schriftlich geregelten Bestimmungen des Einzelvertrages, gehen die Bestimmungen des Einzelvertrages vor.
2. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen stellen einen integrierten Bestandteil aller Vereinbarungen über Dienstleistungen und Lieferungen der ProIT dar. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers sind unverbindlich, ausser die ProIT hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers ausdrücklich schriftlich anerkannt.
3. Vertragsabschluss
Zwischen der ProIT und dem Besteller kommt ein Vertrag erst zustande, wenn die ProIT gegenüber dem Besteller den Auftrag bestätigt oder die ProIT vom Besteller die einverlangte Auftragsbestätigung erhält. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Besteller damit einverstanden, dass seine Daten zum Zweck rationeller Auftragsabwicklung elektronisch gespeichert und im zur Auftragsbearbeitung erforderlichen Umfang bearbeitet werden.
4. Offerten
Die Offerten der ProIT sind zeitlich befristet. Sofern in der Offerte nicht anders ausgewiesen gelten alle Offerten der ProIT Informatik AG 3 Monate ab Offert-Datum. Davon ausgeschlossen sind Hardwareprodukte für welche keine Preisgarantien übernommen werden.
5. Leistung
Für Umfang, Dauer und Ausführung der Leistungen ist die Auftragsbestätigung massgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden separat nach den üblichen Ansätzen verrechnet.
Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Lieferfrist oder die Frist zur Dienstleistung frühestens mit dem Tag der ausdrücklichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller Einzelheiten der Ausführung. Die ProIT ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Höhere Gewalt oder sonstige von der ProIT nicht verschuldeten Umstände - wie Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Behinderung durch behördliche Anordnungen, Mangel an Rohstoffen und dergleichen - welche die Lieferung oder Dienstleistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die ProIT, die Lieferung oder Dienstleistung während der Dauer der Beeinträchtigung und einer anschliessenden angemessenen Nachlaufzeit zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann von der ProIT die schriftliche Erklärung verlangen, ob sie vom Vertrag zurücktritt oder die Lieferung/Dienstleistung innert angemessener Frist noch erbringen wird. Gestützt darauf geltend gemachte Schadenersatzansprüche des Bestellers gegenüber der ProIT sind ausgeschlossen.
6. Versand und Übergang Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr des Kaufgegenstandes gehen bei Aufgabe zum Versand auf den Besteller über. Die Versandart wird ohne abweichende Vereinbarung durch die ProIT bestimmt. Fracht, Zoll, Überführungsgebühren usw. gehen zu Lasten des Bestellers.
7. Preise
Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise. Verkaufspreise für Produkte jeglicher Art schliessen keinerlei Dienstleistungen und / oder Spesen ein. Diese werden separat verrechnet.
8. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Dies gilt auch für Akontorechnungen oder Teillieferungen, sofern eine separate Rechnung ausgestellt wird. Mit Ablauf der Zahlungsfrist tritt ohne Mahnung automatisch der Verzug ein. Der Verzugszins beträgt 7 %.
Die ProIT ist in jedem Fall berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen. Erfährt die ProIT nach Auftragsbestätigung von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Zahlungsverzug des Bestellers berechtigt die ProIT, jede weitere vertragliche Leistungs- und Supportpflicht hinfällig werden zu lassen. Ein Zurückbehaltungs- oder Verrechnungsrecht des Bestellers ist bei allen Lieferungen (inkl. Teillieferungen) sowie Dienstleistungen ausgeschlossen. Bei Annahmeverzug des Bestellers wird der Gesamt- bzw. Restpreis sofort fällig.
9. Eigentumsvorbehalt
Leistungen und Lieferungen der ProIT erfolgen ausschliesslich unter Eigentumsvorbehalt. Von ProIT angebotene Produkte bleiben bis zur vollumfänglichen Bezahlung des Kaufpreises in deren Eigentum. Vor der Bezahlung des vollen Kaufpreises ist es dem Besteller nicht erlaubt über die Produkte zu verfügen, sie insbesondere zu verkaufen, zu verpfänden, oder sonst wie auf Dritte zu übertragen. Der Besteller erklärt sich bereit, alles zu unternehmen, was zur Aufrechterhaltung des Eigentumsschutzes nötig ist.
Der Besteller ist damit einverstanden, dass der Eigentumsvorbehalt in das Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen wird. Für dadurch entstehende Kosten hat der Besteller aufzukommen, sofern der Besteller begründeten Anlass für die Eintragung ins Eigentumvorbehaltsregister gegeben hat.
Sollten die Rechte der ProIT in irgendeiner Weise durch Dritte beeinträchtigt werden, hat der Besteller die ProIT unverzüglich zu benachrichtigen.
10. Vertraulichkeit
Die ProIT und der Besteller verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen und Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Dazutun des Informationsempfängers öffentlich bekannt werden. Offerten, Konzepte und Softwarelösungen der ProIT sind vertraulicher Natur und dürfen nur jenen Personen zur Einsicht überlassen werden, welche für die Bearbeitung zuständig sind.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
11. Urheberrecht
Der ProIT steht das Urheberrecht bezüglich ihrer Offerten, Konzepte, Software und Softwarelösungen zu. Sie werden durch sämtliche in der Schweiz urheberrechtlich relevanten Gesetze geschützt.
Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Der Besteller ist berechtigt, pro Lizenz eine Kopie auf einem Computer zu installieren und diese zu nutzen und zu verwenden. Er darf Kopien zur Datensicherung erstellen. Der Besteller ist jedoch nicht berechtigt, Kopien der Software an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen oder weiterzuentwickeln. Es ist ihm zudem untersagt, von den übrigen urheberrechtlich geschützten Werken der ProIT Kopien anzufertigen, diese in anderer Weise zu vervielfältigen oder zur Selbstherstellung zu nutzen, resp. weiterzuentwickeln.
12. Hosting
Für die Hostingprodukte gelten separate Geschäftsbedingungen.
13. Schadensersatzansprüche
Die ProIT verkauft auch Produkte von Partnerfirmen oder anderen Softwarehersteller. Die ProIT ist berechtigt, allfällige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Partnerunternehmen direkt dem Besteller abzutreten. Eine darüber hinausgehende Haftung der ProIT für diese Produkte wird ausgeschlossen.
14. Gewährleistung
Zur Wahrung der Mängelrechte hat der Besteller die Software unmittelbar nach Erhalt des Zugriffes zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich und in nachvollziehbarer Form umgehend zu rügen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Erhalt, resp. Zugriff. Bei Gewährleistungsansprüchen jeder Art ist die ProIT berechtigt, innert angemessener Frist Programmfehler zu beheben oder Umgehungslösungen anzubieten. Der Besteller ist nur dann zum Rücktritt und/oder Schadenersatz berechtigt, wenn die ProIT nicht innert angemessener Frist eine akzeptierbare Lösung zur Verfügung stellt.
15. Haftungsausschuss
Im Rahmen des gesetzlich Möglichen wird jegliche Haftung seitens der ProIT und ihrer Hilfspersonen für unmittelbaren oder mittelbaren Schaden wegbedungen, soweit dem Besteller eine Haftung nicht ausdrücklich zugesichert wird. Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Haftung der ProIT für Betriebsstillstand, Datenverlust, Datenverfälschung und Folgeschäden.
16. Sonstiges
Die Rechte des Bestellers sind ohne ausdrückliche Zustimmung der ProIT nicht übertragbar
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die restlichen Bestimmungen gültig. Für die unwirksame Bestimmung gilt als vereinbart, was dem angestrebten Zweck rechtmässig entspricht und diesem möglichst nahe kommt.
17. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Auf das Rechtsverhältnis zwischen der ProIT und dem Besteller ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz der ProIT.
Muttenz, im August 2015