ProIT Zusatzmodul Tarif 590 im Comatic ERP


Am 1. Januar 2017 begann für Therapeutinnen und Therapeuten eine einjährige Übergangsfrist für die Abrechnung nach dem Tarif 590 mittels entsprechendem Rechnungsformular. Die verbindliche Einführung ist für den 1. Januar 2018 vorgesehen. Ziel des Tarifs 590 ist es, eine einheitliche, transparente Abrechnungspraxis zu etablieren. Der Tarif 590 listet Therapien, Verrichtungen und Techniken auf und ordnet ihnen Abrechnungsziffern zu. Er dient der einheitlichen Benennung der von Therapeutinnen und Therapeuten erbrachten Leistungen.

Mit ProIT-Zusatzmodul «Tarif 590» erledigen Sie die Abrechnungen im Handumdrehen und erfüllen damit alle Anforderungen des neuen Rechnungsformulars. Mit dem «Tarif 590» vereinfachen wir Ihren gesamten administrativen Aufwand und ermöglichen Ihnen im Comatic die Kunden- und Therapiedatenverwaltung bis hin zum Erstellen von Tarif-Rechnungen mit den entsprechenden Tarif-Positionen.

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